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Dienstleistungen A-Z
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
Hauptbereich
Geburten, Geburtsanmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
An wen muss ich mich wenden?
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
28.05.2019
Zuständige Stellen
Standesamt
Anschrift
Marktplatz
5
64683 Einhausen
Telefonnummer
06251 9602-200
Faxnummer
06251 9602-270
- Öffnungszeiten:
-
- Montag: 08 bis 12 Uhr
- Dienstag: 08 bis 12 Uhr
- Mittwoch: Nur nach Vereinbarung
- Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr
- Freitag: 08 bis 12 Uhr
- Bemerkung:
-
Online Urkunden beantragen:
Geburtsurkunden
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja