info
Dienstleistungen A-Z
Hauptbereich
Unterhaltsheranziehung
Leistungsbeschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.
Urheber
Zuständige Stellen
Kreis Bergstraße - Forderungsmanagement
Anschrift
Walther-Rathenau-Straße 21
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
- Öffnungszeiten:
-
Termine nach Vereinbarung