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Hauptbereich

Verlängerung eines Hauptbetriebsplans für Bergbau beantragen

Leistungsbeschreibung

Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan.

Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf

  • Lage und Ausdehnung,
  • technische Umsetzung,
  • zeitliche Planung,
  • mögliche Auswirkungen auf Menschen und Umwelt,
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt,
  • Betriebs und Arbeitssicherheit.

Die Laufzeit des Hauptbetriebsplans beträgt in der Regel mehrere Jahre. Über die Laufzeit entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Absehbarkeit des Betriebsplanes. Die Laufzeit kann dann in der Praxis um wenige Jahre verlängert werden, ohne dass ein neuer Hauptbetriebsplan aufgestellt und umfassend geprüft werden muss.

Mit der Verlängerung der Zulassung dürfen Sie weiterhin Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.

Teaser

Wenn Ihr Unternehmen Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten will, müssen Sie dafür unter anderem einen Hauptbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie ihn verlängern, müssen Sie dafür bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Verlängerung der Zulassung Ihres Hauptbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ (sofern im zuständigen Bundesland verfügbar) oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen. Verlängerung online beantragen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
  • Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. 

Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

  • Sie müssen Ihren Hauptbetriebsplan so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen per Post bei der zuständigen Stelle ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten elektronisch und per Post einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihre Zulassung mitgeteilt wird.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Bergbaudezernat des für den Regierungsbezirk zuständigen Regierungspräsidiums.

Voraussetzungen

Damit die zuständige Behörde der Verlängerung Ihres Hauptbetriebsplanes zustimmen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch gegebenenfalls bereits im Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes geprüft wurden:

  • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie die behördlich erteilte Berechtigung für die Erkundung oder Förderung der bergfreien Bodenschätze beziehungsweise die Rechte über grundeigene Bodenschätze besitzen.
  • Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Betrieb und Ihre leitenden Angestellten oder Vertretungspersonen die erforderliche Zuverlässigkeit und auch die erforderliche Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
  • Sie müssen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben und Gesundheit von Beschäftigten und Dritten im Betrieb zu verhindern. Auch der Schutz von Sachgütern muss durch die Maßnahmen gewährleistet sein,
  • Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Erdoberfläche muss im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs geschützt werden.
  • Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
  • Sie müssen Vorsorge treffen, dass
    • die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden können,
    • die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
    • die Suche oder Förderung von Bodenschätzen keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich zieht und bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer:
      • Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden und
      • die Schifffahrt und Schifffahrtswege, der Luftraum, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden
      • Unterwasserkabel und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
      • sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken
  • Unter Umständen müssen Sie der zuständigen Behörde eine Sicherheitsleistung mit einer Versicherungssumme, eine Bankbürgschaft, Patronatserklärung oder ähnliches nachweisen, was die oben genannten Risiken abdeckt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich muss aus den Unterlagen hervorgehen, dass alle Informationen, auf deren Grundlage die Bergbehörde Ihren Betriebsplan zugelassen hat, auch für die beabsichtigte Laufzeitverlängerung zutreffen. Hat die Bergbehörde bereits alle erforderlichen Unterlagen, so brauchen Sie diese nicht erneut einzureichen. Fehlen Informationen, so müssen Sie diese erneut einreichen,
beispielsweise zu:

  • Informationen über die antragstellende Firma
  • Bezugnahme auf den bestandskräftigen Hauptbetriebsplan und seine Zulassung,
  • Darstellung der Gründe, des Anlasses der zu beantragenden Verlängerung und nachfolgend soweit erforderlich
  • allgemeine Übersicht über den Betrieb und das geplante Vorhaben,
  • allgemeine Informationen über die voraussichtliche Betriebsentwicklung, erwartetes Ziel,
  • Besitznachweis über das Grundstück, auf dem grundeigene Bodenschätze aufgesucht beziehungsweise gewonnen werden sollen, oder
  • die Berechtigung zur Erkundung oder Förderung bergfreier Bodenschätze, das heißt:
  • eine Erlaubnis für das Aufsuchen oder
  • eine Bewilligung für das Gewinnen eines bergfreien Bodenschatzes
  • gegebenenfalls Nachweis über die wasserrechtliche Erlaubnis,
  • vollumfängliche Darstellung der Standortsituation mit Abstand zu Schutzgebieten und bestehender Infrastruktur
  • geologische Gutachten
  • hydrogeologische Gutachten
  • naturschutzfachliche Beiträge
  • technische Konzeption für die Betriebsführung, beispielsweise geplante Bohrungen (Start-/Ziel-Koordinaten, Eigentumsverhältnisse)
  • technische Beschreibungen der benötigten Anlagen, unter anderem für Bohrungen, Maschinen, Aufbereitungen
  • Angaben zu Betriebssicherheit (von Absperrung bis Zeitnachweis) und Betriebsüberwachung
  • Nachweise über ordnungsgemäße Abfallentsorgung und Zuwegung (Erfüllung aller relevanten Auflagen)
  • Beschreibung und Bewertung möglicher Einwirkungen auf die Umwelt und geplante Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung, naturschutzfachliche Beiträge, Lärmgutachten
  • Maßnahmen zur Wasserwirtschaft
  • Maßnahmen zur Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche
  • Maßnahmen zum Immissionsschutz
  • Beschreibung der Betriebseinrichtungen, etwa Büro und Sozialräume, Park- und Abstellplätze, Lagerflächen, Werkstätten, Tankstellen
  • Angaben zu verantwortlichen Personen
  • gegebenenfalls Bürgschaftsurkunde

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung für die Verlängerung Ihres Hauptbetriebsplans erhalten haben.

Rechtsgrundlage

§ 51 BBergG i.V.m. § 52 Abs. 4 BBergG; § 55 BbergG

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

Fachlich freigegeben am

12.12.2023

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht

Anschrift Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 3309-2605
Faxnummer +49 611 3309-2446
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Hochfeld
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Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
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Haltestelle: Kreuzberger Ring
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