Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Einhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Termin vereinbaren Online-Dienste
info
Dienstleistungen A-Z

Hauptbereich

Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Wirtschaftsberufen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten, sind diese Leistungen steuerfrei.

Für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Behörde. Die erforderliche Bescheinigung können Sie (hessenweit) für Wirtschafts- und Gesundheitsberufe beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen. Für Anträge von Bildungseinrichtungen, die zu Sportfunktionären, Sportlehrer und Trainer ausbilden, ist das Regierungspräsidium Darmstadt nur innerhalb des eigenen Regierungsbezirks zuständig. 

Die Bescheinigung stellt für die Finanzverwaltung einen sogenannten Grundlagenbescheid dar, auf dessen Basis die weiteren Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung durch die Finanzverwaltung geprüft werden.
 

Teaser

Für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung ist eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde erforderlich. Sie stellt einen Grundlagenbescheid dar, auf dessen Basis die weiteren Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung durch die Finanzverwaltung geprüft werden.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung können Sie schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie die vorbezeichnete Bescheinigung schriftlich beantragen wollen:

  • Sie rufen die Internetseite von Regierungspräsidium Darmstadt auf und geben Sie bei der Suche Suchbegriff: „Umsatzsteuerbefreiung“ ein.
  • In der Liste mit den Ergebnissen suchen Sie nach der Seite namens „Gewerberecht Umsatzsteuerbefreiung“.
  • Sobald Sie sich in der richtigen Seite befinden, erfahren Sie mehr über das Thema, sowie eine Liste mit den Ansprechpartnern.
  • In dem Bereich finden Sie den benötigten Papierantrag „Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG für Wirtschaftsberufe“ bitte laden Sie dieses Dokument herunter und füllen Sie es aus.
  • Es ist noch in dem Bereich ein Dokument namens „Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung - Wirschaftsberufe“ vorhanden, lesen Sie bitte das Dokument, um sich besser darüber zu informieren.
  • Wenn Sie den Papierantrag ausgefüllt und die benötigten Nachweise bereitgestellt haben, lassen Sie bitte uns diese per Post, per Fax (oder per E-Mail) zukommen.
  • Bis zu 12 Wochen erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihren Antrag genehmigt, abgebrochen oder abgelehnt ist. 
  • Dementsprechend bekommen Sie eine Bescheinigung für Umsatzsteuerbefreiung oder Ablehnungsbescheid.

Wenn Sie die vorbezeichnete Bescheinigung online beantragen wollen:

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag und gegebenenfalls weitere Dokumente über das neuentwickelte Online-Portal des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Abhängig Ihrer Authentifizierungsauswahl, bekommen Sie eine Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung oder einen Ablehnungsbescheid über das Nutzerkonto Bund, Unternehmenskonto Bund, online Speicher oder per Post. 
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Voraussetzungen

  • Die zuständige Landesbehörde befindet darüber, ob und für welchen Zeitraum die Bildungseinrichtung auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet
  • Die entsprechende Bescheinigung bindet die Finanzbehörden insoweit als sog. Grundlagenbescheid
  • Die Finanzbehörden entscheiden anschließend in eigener Zuständigkeit, ob die Voraussetzungen der Steuerbefreiung im Übrigen vorliegen
  • Dazu gehören insbesondere die Voraussetzungen einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Einrichtung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lehrfächern und Stoffverteilungsplan
  • Qualifikationsnachweise
  • Korrektur der schriftlichen Arbeiten
  • Angaben über Unterrichtsräumen und Unterrichtsvorrichtungen
     

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich gemäß § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungskostengesetz Für die Zahlung der Kosten der Befreiung wird eine Referenznummer erstellt, die als Kassenzeichen gilt und die Zuordnung der Zahlung ermöglicht.

Gebühr: 90,00 EUR - 800,00 EUR

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es gilt die Rechtsmittelfrist zur Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen (HMdF)

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-8606
Faxnummer 0611 32764-2125
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

zum Seitenanfang