Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Einhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Termin vereinbaren Online-Dienste
info
Dienstleistungen A-Z

Hauptbereich

Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall

Leistungsbeschreibung

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

Teaser

Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:

  • Hersteller
  • Bezeichnung
  • Herstellnummer
  • Baujahr

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Schilderungen zum Schadeneintritt,
  • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Fachlich freigegeben am

19.01.2024

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Darmstadt

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-4001
Faxnummer +49 611 3276-48655
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt

Anschrift Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
Telefonnummer +49 69 2714-0
Faxnummer +49 611 3276-48655
Öffnungszeiten:

Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr



Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
: diverse
: diverse
: diverse
: diverse
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden

Anschrift Kreuzberger Ring 17
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 3309-2545
Faxnummer +49 611 3276-48655
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. : 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Europaviertel
:
:
Haltestelle: Schiersteiner Str.
:
:
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja
zum Seitenanfang