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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Rentenauskunft Erteilung

Leistungsbeschreibung

Die Rentenauskunft enthält

  • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente,
  • eine Prognose über die Rente, die Sie bekommen, wenn Sie weiterarbeiten,
  • Angaben über die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente,
  • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen,
  • Angaben über die Witwen- oder Witwerrente, die Ihre Partnerin oder Ihr Partner erhält, falls Sie sterben,
  • Angaben zu den bisher zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Beiträgen,
  • unter anderem Hinweise und Informationen zu den Voraussetzungen für alle Altersrenten, zur Rentenantragstellung, zu Hinzuverdiensten, zum Versicherungsverlauf, zur privaten Altersvorsorge, zur Besteuerung, zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und zur Krankenversicherung der Rentner,
  • falls noch keine Kontenklärung durchgeführt wurde: eine Information, welche Zeiten noch nicht geklärt sind (das sind Zeiten, von denen die Rentenversicherung nicht weiß, ob sie für Ihre spätere Rente berücksichtigt werden können),
  • eine Übersicht der gespeicherten Versicherungszeiten,
  • eine Übersicht, mit welchen Werten und Faktoren Ihre persönlichen Entgeltpunkte und Ihre Regelaltersrente berechnet wurden.

Hinweis: Die Rentenauskunft ist nicht dasselbe wie die Renteninformation (oft auch als "Rentenbescheid" bezeichnet), die Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr erhalten. Die Rentenauskunft informiert sehr umfangreich über weitere Rentenansprüche. Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie statt einer Renteninformation automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.

Teaser

Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Rentenauskunft per Post erhalten möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie zunächst oben rechts auf "Online-Dienste".
  • Wählen Sie "Online-Dienste ohne Registrierung" oder gehen Sie direkt auf "Versicherungsunterlagen anfordern".
  • Wählen Sie im Feld "Anforderung von…" "Rentenauskunft" und geben Sie die restlichen Daten an.
  • Klicken Sie auf "Absenden".
  • Sie erhalten Ihre Rentenauskunft per Post.

Alternativ können Sie die Rentenauskunft auch telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.

Hinweis:

Wenn Sie die Rentenauskunft online erhalten möchten, brauchen Sie:

  • einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion,
  • ein Kartenlesegerät und
  • die aktuelle Version der AusweisApp2 oder die aktuelle Version der Open eCard:
    • Falls Sie die AusweisApp2 nutzen möchten: mindestens Windows 7 oder mindestens OS X 10.9.
    • Falls Sie Open eCard nutzen möchten: mindestens Java 1.7 Laufzeitumgebung.

Nachdem Sie die nötige Software installiert und die Hardware eingerichtet haben, öffnen Sie bitte die AusweisApp2 oder die Open eCard auf Ihrem Computer.

  • Gehen Sie nun auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie oben rechts auf "Online-Dienste" und anschließend auf "Online-Dienste mit Registrierung".
  • Folgen Sie den Anweisungen, um Zugang zu den Online-Diensten der deutschen Rentenversicherung zu erhalten.  

Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung der Deutschen Rentenversicherung auch mit Ihrer elektronischen Signaturkarte nutzen.

  • Dafür brauche Sie ein Kartenlesegerät und eine unterstützte elektronische Signaturkarte.
  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie oben rechts auf "Online-Dienste" und anschließend auf "Online-Dienste mit Registrierung".
  • Folgen Sie den Anweisungen, um Zugang zu den Online-Diensten der deutschen Rentenversicherung zu erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Deutsche Rentenversicherung Bund

Kostenlose Servicenummer:
Telefon: 0800 1000 4800

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin

Telefon: 030 865-0
Fax: 030 865-27240

E-Mail: drv@drv-bund.de

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
  • Sie haben mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Onlineverfahren ohne Registrierung: ungefähr 7 Tage

Ansonsten: unterschiedlich

Anträge / Formulare

Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

26.07.2019
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