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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das pdf-Formular herunter.
  • Füllen Sie das Formular am Computer aus.
  • Speichern Sie das Formular.
  • Schicken Sie das Formular per mail an anlagenregister@bnetza.de.
  • Sollten Änderungen an den gemeldeten Daten eintreten, melden Sie diese unter Verwendung des Formulars auf dem benannten Wege.

An wen muss ich mich wenden?

Bundesnetzagentur

DLZ 60

Karthäuserstraße 7 - 9

34117 Kassel

Telefon +49 561/7292-120

Telefax 0180 5 734870-1001

E-Mail anlagenregister@bnetza.de

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur

DLZ 60

Karthäuserstraße 7 - 9

34117 Kassel

Telefon +49 561/7292-120

Telefax 0180 5 734870-1001

E-Mail anlagenregister@bnetza.de

Voraussetzungen

Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie

  • eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben – hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
  • eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
  • eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
  • eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
  • ihre Anlage endgültig stilllegen,
  • als Windenergieanlagenbetreiber nach 5 Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
  • erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen mittels des pdf-Formulars gemeldet werden, das per Mail an die Bundesnetzagentur zu mailen ist. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Meldung ist kostenfrei möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, die in Betrieb genommen wurden. Es gilt eine 3  Wochen Frist ab Inbetriebnahme.

Fachlich freigegeben durch

BMWi / Bundesnetzagentur

Fachlich freigegeben am

14.12.2015
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