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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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ReadSpeaker

ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.

Verarbeitungsunternehmen

ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7, 86825 Bad Wörishofen Deutschland
Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland(@)readspeaker.com

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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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  1. Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.
  2. Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.
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support@readspeaker.com

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
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Digitales Rathaus

Neuigkeiten

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Erstelldatum22.08.2025

Amt für Bodenmanagement Heppenheim - Flurbereinigungsbehörde -
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Tel. 0611 535 8902, Fax 0611 327 6053 80
E-Mail: info.afb-heppenheim(@)hvbg.hessen.de

Im Unternehmensflurbereinigungsverfahren Gernsheim Klein-Rohrheim B44 werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am Freitag, den 25. Oktober 2024 um 10:00 Uhr im Stadthaus, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, im Raum DG 09 erläutert worden sind und am

  • Dienstag,        den 22.10.2024       von 10:00 – 15:00 Uhr
  • Mittwoch,        den 23.10.2024       von 08:30 – 15:00 Uhr
  • Donnerstag,    den 24.10.2024       von 08:30 – 17:30 Uhr

im Stadthaus, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, im Raum DG 09 ausgelegen
haben.

Begründung
Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
Es wurden keine begründeten Einwendungen vorgebracht.
Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

Bekanntmachung
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Gernsheim und in den angrenzenden Gemeinden Biebesheim am Rhein, Riedstadt, Pfungstadt, Bickenbach, Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Einhausen und Groß-Rohrheim öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse hvbg.hessen.de/UF2352 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

- Flurbereinigungsbehörde -

Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim

oder bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung

beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Heppenheim, den 14.08.2025

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

- Flurbereinigungsbehörde -

Im Auftrag

 gez. Uhlig

(Verfahrensleiterin)

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