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Verkehrskampagne „Wir halten den Weg frei“
Erstelldatum30.06.2025
In einer gemeinsamen Aktion der Gemeindevertretung und der Verwaltung der Gemeinde Einhausen möchten wir mit dieser Kampagne für ein gemeinsames Miteinander im Straßenverkehr werben und die Bürger für dieses wichtige Thema sensibilisieren.
Hauptthema dieser Kampagne ist das Parken auf dem Bürgersteig. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf dem Gehweg nur mit gesonderter Beschilderung zulässig. In der Praxis stellt sich dies häufig als Problem dar. In einem gewissen Rahmen wird ein Parken geduldet. Hierbei wiederum ist vor allem ein Faktor entscheidend: Die noch vorhandene Restbreite auf dem Gehweg. Dies führt gerne zu Diskussionen.
Mit dieser Kampagne möchten wir ein Bewusstsein bei allen Verkehrsteilnehmern für die jeweilige Situation und die unterschiedlichen Interessen schaffen. Ein Kind, vielleicht sogar noch mit dem Fahrrad, eine Person mit Rollator oder Rollstuhl und viele weitere Personen sind darauf angewiesen, gefahrlos und uneingeschränkt den Gehweg nutzen zu können. Wenn also ein Fahrzeug auf dem Gehweg parkt, dann muss eine ausreichende Restbreite auf dem Weg verbleiben.
Hierfür muss das eigene Verhalten hinterfragt werden. Ist die Stelle zum Parken überhaupt geeignet? Schränke ich beim Parken eventuell weitere, andere Verkehrsteilnehmer ein?
Ein weiterer wichtiger Punkt unserer Kampagne sind die Rettungswege. Steht mein Fahrzeug zwar so, dass eine ausreichende Restbreite auf dem Gehweg vorhanden ist, aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder durch in Gegenlage parkende Fahrzeuge ist die Durchfahrt auf der Straße nicht mehr in vollem Umfang möglich, ist parken nicht erlaubt, denn dies könnte im schlimmsten Fall Leben kosten.
Deshalb gilt grundsätzlich, dass auf Gehwegen eine Restbreite von 1,20 Meter und auf der Straße eine Durchfahrtsbreite von 3,50 Meter die obengenannten Voraussetzungen in der Regel erfüllt.
Dies soll anregen, dass eigene Verkehrsverhalten noch einmal aus dem Blickwinkel anderer Verkehrsteilnehmer zu prüfen und dauerhaft für dieses Thema zu sensibilisieren. Bitte beachten Sie, dass in sicherheitsgefährdenden und rücksichtslosen Situationen auch eine kostenpflichtige Verwarnung erteilt wird.
Haben Sie eine eigene Garage oder einen eigenen Stellplatz? Nutzen Sie ihn ?
Garagen und Stellplätze müssen ihren Nutzungszweck erfüllen. Für Sie hat die Nutzung der eigenen Parkmöglichkeiten zudem den Vorteil, dass das Fahrzeug dort sicherer untergebracht ist. Für die Straßen entstehen deutliche Entlastungen.
Von gegenseitiger Rücksichtnahme werden wir alle profitieren. Denn denken Sie immer daran:
Gemeinsam können wir viel erreichen!!!
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