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Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Erstelldatum12.06.2025
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinforma-tion in Wiesbaden vom 10. Juni 2025 ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die TG wird durch die Teilnehmer (Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Flurbe-reinigungsgebiet gehörenden Grundstücke) gebildet. Nach § 21 Abs. 1 und 5 FlurbG ist für jede Teilnehmer-gemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stell-vertreter zu wählen.
Hiermit werden alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte (Teilnehmer) sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Teilnehmerversammlung mit Wahltermin eingeladen für
Donnerstag, den 03. Juli 2025 um 19:00 Uhr
in der Mehrzweckhalle Einhausen,
Schulstraße 8, 64683 Einhausen.
Gewählt werden fünf ordentliche Mitglieder und fünf stellvertretende Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft.
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Teilnehmer, die am persönlichen Erscheinen im Wahltermin verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen. Die Wahlberechtigung ist im Termin nachzuweisen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Wahl mit.
Wählbar sind nur natürliche Personen. Diese müssen nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich vorgelegt wird.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmäch-tigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte, auch wenn dieser von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, hat nur eine Stimme. Gemein-schaftliche Eigentümer (Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Teilnehmer.
Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und ein neuer Wahltermin verspricht keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertre-tung bestellen.
Informationen zum Verfahren sind unter der Internetadresse hvbg.hessen.de/UF2653 abrufbar.
Heppenheim, den 10. Juni 2025
Im Auftrag
gez. B. Uhlig
(Verfahrensleiterin)
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