Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Wasserzähler zur Gartenbewässerung

Abwassergebühren werden standardmäßig für das gesamte Leitungswasser erhoben, das von der normalen Wasseruhr (Hauptwasserzähler) erfasst wird. Wenn Sie Leitungswasser zum Gießen von Gartenpflanzen oder zum Rasensprengen nutzen, versickert es jedoch im Boden und verursacht keine Kosten für die Abwasserentsorgung.

Gemäß § 28 der Entwässerungssatzung (PDF-Datei) der Gemeinde Einhausen können gebührenpflichtig bezogene Wassermengen, die nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt werden, bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt bleiben. Der Umfang dieser Wassermengen ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers nachzuweisen.

Mit einem Gartenwasserzähler kann genau dieses Wasser gemessen und nachher von der gesamten gelieferten Wassermenge abgezogen werden, um den echten Abwasseranteil zu ermitteln.

Es gilt die Entwässerungssatzung (PDF-Datei) vom 1. März 2020 i. V. m. der Wasserversorgungssatzung (PDF-Datei) vom 1. Januar 2021.

Kriterien

Die nachfolgenden Kriterien sind für die Verwendung eines Gartenwasserzählers zu berücksichtigen:

  • Über den Gartenwasserzähler darf nur Wasser entnommen werden, das nicht dem öffentlichen Abwassernetz zugeführt wird.  
  • Der geeichte Zähler ist privat anzuschaffen und zu installieren. Die Gemeinde stellt hierfür keine Mietzähler mehr zur Verfügung.
  • Der private Zähler muss in Fließrichtung fest eingebaut, geeicht und frostsicher sein. Für die Schaffung der technischen Voraussetzungen ist der Eigentümer verantwortlich.
  • Die Berücksichtigung einer Vergünstigung bei der Abwassergebühr durch private Zähler erfolgt erst nach Rückmeldung über den Einbau des Zählers und nach Abnahme und Verplombung durch einen Mitarbeiter der Gemeinde, der sich zur Terminabstimmung unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Rückwirkende Gutschriften sind ausgeschlossen.
  • Die Zählerablesung erfolgt gemeinsam mit dem Hauptwasserzähler. Die abgelesene Wassermenge wird an der Abwassergebühr vergünstigt.
  • Der private Zähler muss nach Ablauf der Eichgültigkeit (6 Jahre) durch den Eigentümer ausgetauscht werden. Der Gemeinde Einhausen sind der Austausch, die Zählernummern und die Zählerstände mitzuteilen.
  • Die Gemeinde erhebt für jedes Ablesen dieser oder weiterer Messeinrichtungen Verwaltungsgebühren in Höhe von je 3,00 € jährlich.

Hinweis: Wasser, welches in Schwimmbecken eingefüllt wurde, ist als Schmutzwasser im Sinne des § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einzustufen und ausschließlich über die Abwasserleitung der öffentlichen Abwasseranlage zuzuführen. Die Bewässerung von Grünanlagen oder Gärten mit Beckenwasser stellt eine gesetzeswidrige Schmutzwasserbeseitigung dar und ist nicht gestattet.  Die Befüllung von Poolanlagen über Gartenwasserzähler ist somit untersagt.

Antragsverfahren

Sobald der Gartenwasserzähler gesetzt wurde, teilen Sie uns bitte die nachstehenden Angaben mit (formlose E-Mail ausreichend):

  • Objektadresse
  • Eigentümer des Grundstücks (Antragsteller ist immer der Eigentümer, Mieter können leider keine Gartenuhren beantragen!)
  • Ggf. von der Objektadresse abweichende Anschrift des Eigentümers
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Eigentümers
  • Zählernummer, Einbaustand und Einbaudatum

Anschließend erhalten Sie von uns den Antrag zur Anmeldung eines Gartenwasserzählers. Den Antrag senden Sie bitte unterschrieben - gerne als Scan per Mail - an uns zurück.

Im letzten Schritt vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Verplombung des Zählers. Den jährlichen Zählerzwischenstand melden Sie mittels der Ablesekarte, die Sie von uns spätestens Anfang Dezember zugeschickt bekommen.  

Ansprechpartner

Antragsverfahren:

Bau- und Grundstücksabteilung
Frau Tatjana Willmer

Telefonnummer: 06251 9602-403
tatjana.willmer(@)einhausen.de

 

Abrechnung Abwassergebühr:

Steuerabteilung

Telefonnummer: 06251 9602-100
ablesung(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//leben-wohnen/ver-entsorgung/gartenwasser