Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Im Überblick

Die wichtigsten Gebühren der Gemeinde Einhausen auf einen Blick!

Abwassergebühren

  • Schmutzwasser ab 01.01.2023: 2,29 €/cbm
  • bis 31.12.2022: 2,40 €/cbm
  • Niederschlagswasser ab 01.01.2023: 0,90 €/qm
  • bis 31.12.2022: 0,65 €/qm

Gewerbesteuer

  • Hebesatz 395 v. Hundert

Grillhütte

  • Einheimische 70,00 €/Tag
  • Auswärtige 100,00 €/Tag

Grundsteuer A

  • Hebesatz 390 v. Hundert

Grundsteuer B

  • Hebesatz 495 v. Hundert

Halbmassverbandsbeitrag

Halbmassverbandsbeitrag 20%:

  • für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz Grundsteuer A 390%
  • für bebauten und unbebauten Grundbesitz im Ortsbereich

Der Messbetrag wird durch das Finanzamt festgesetzt und mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Die Festsetzung bezieht sich immer für ein Kalenderjahr.

Hundesteuer

 Gebühren:

  • 1. Hund 65,00 €/Jahr
  • 2. Hund 90,00 €/Jahr
  • 3. Hund 110,00 €/Jahr
  • Kampfhund 732,00 €/Jahr
  • Ein als gefährlicher Hund eingestuftes Tier 732,00 €/Jahr

Als gefährliche Hunde gelten:

  • Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen,
  • Hunde, die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
  • Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
  • Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen, oder
  • aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen.

Solche gefährlichen Hunde sind insbesondere Hunde folgender Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:

  1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
  2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
  3. Staffordshire-Bullterrier
  4. Bullterrier
  5. American Bulldog
  6. Dogo Argentino
  7. Fila Brasileiro
  8. Kangal (Karabash)
  9. Kaukasischer Owtscharka und
  10. Rottweiler; dies gilt nicht, soweit Hunde dieser Rasse schon vor dem 31.12.2008 gehalten wurden oder Nachkömmlinge dieser Rasse am 31.12.2008 bereits erzeugt waren und ihre Haltung durch die Halterin oder den Halter bis spätestens 30.06.2009 bei dem Bürgermeister der Gemeinde Einhausen als örtlicher Ordnungsbehörde schriftlich angezeigt worden ist. 

Wasserbezugsgebühren

  • ab 01.01.2023: 1,13 €/cbm zzgl. MwSt.
  • bis 31.12.2022: 1,05 €/cbm zzgl. MwSt.

Wiederkehrende Straßenbeiträge

  • Beitragssatz für das Jahr 2023:
    0,207 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche
  • Beitragssatz für das Jahr 2022:
    0,0124 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche
  • Beitragssatz für das Jahr 2021:
    0,114 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche
  • Beitragssatz für das Jahr 2020:
    0,190 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche
  • Beitragssatz für das Jahr 2019:
    0,029 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
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