Gemeinde Einhausen (Druckversion)

Beitragssatz 2020

Für das Jahr 2020 werden wiederkehrende Straßenbeiträge ebenfalls für die grundhafte Erneuerung der Kettelerstraße erhoben.

Nach Abschluss der Planungen und Ausschreibung der Bauleistungen wurde im Frühjahr 2020 mit den eigentlichen Baumaßnahmen für die grundhafte Erneuerung der Kettelerstraße begonnen. Noch vor Weihnachten 2020 konnte für die Kettelerstraße im Abschnitt zwischen Mathildenstraße und Kirchgartenstraße wieder eine Befahrbarkeit zumindest für die Anlieger hergestellt werden.

70 % der im Jahr 2020 angefallenen Kosten für diese Baumaßnahme können als wiederkehrende Straßenbeiträge auf die Grundstücksweigentümer umgelegt werden. Hiernach ergibt sich für das Jahr 2020 ein Beitragssatz von

  • 0,19 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.

Dieser Beitragssatz wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2020 in einer gesonderten Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2020 (PDF-Datei) festgelegt.

Der für das Jahr 2020 jeweils zu zahlende Straßenbeitrag ergibt sich dann wiederum aus der mit dem Infoschreiben vom August 2020 mitgeteilten Veranlagungsfläche multipliziert mit dem oben genannten Beitragssatz.

Gemeinsame Gebührenbescheide für die Jahre 2019 und 2020 werden Anfang Oktober 2021 an alle Grundstückseigentümer versandt.

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/wiederkehrende-strassenbeitraege/beitragssatz-2020