Gemeinde Einhausen (Druckversion)

Beitragssatz 2019

Für das Beitragsjahr 2019 werden erstmals wiederkehrende Straßenbeiträge erhoben.

Diese Beiträge fallen für die grundhafte Erneuerung der Kettelerstraße an. Mit den Vorbereitungen für diese Baumaßnahme wurde in 2019 bereits begonnen. In dem genannten Jahr sind jedoch ausschließlich Ausgaben für Planungsleistungen und Voruntersuchungen entstanden.

Gemäß der seit 01.03.2018 rechtskräftigen Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (PDF-Datei) können 70 % dieser Kosten als umlagefähiger Aufwand auf die erschlossenen Grundstücke im Gemeindegebiet nach der Veranlagungsfläche verteilt werden. Nach damaligem Bearbeitungsstand betrug die gesamte Veranlagungsfläche im Gemeindegebiet rund 1.273.500 m². Auf Basis der in 2019 angefallenen Kosten ergibt sich daraus ein Beitragssatz von

  • 0,029 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.

Dieser Beitragssatz wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2019 in einer gesonderten Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 2019 (PDF-Datei) festgelegt.

Der von den einzenen Grundstückseigentümern für das Jahr 2019 jeweils zu zahlende Straßenbeitrag ergibt sich dann aus der mit dem Infoschreiben vom August 2020 mitgeteilten Veranlagungsfläche multipliziert mit dem oben genannten Beitragssatz. Dieser Betrag wurde mit dem Infoschreiben auch vorab bereits jedem Grundstückseigentümer mitgeteilt.

Nach der Auswertung der Rückmeldebögen zum Infoschreiben vom August 2020 und nach Implementierung aller Grundlagendaten in die Veranlagungssoftware können nun die Gebührenbescheide ab dem Jahr 2019 an die Grundstückseigentümer versendet werden.

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/wiederkehrende-strassenbeitraege/beitragssatz-2019