ISEK und Stadtumbaugebiet: Gemeinde Einhausen

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ISEK und Stadtumbaugebiet

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ISEK und Stadtumbaugebiet

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) beschreibt Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre. Das Konzept soll kooperativ mit allen örtlichen Institutionen, Fachplanungen, Politik und der Bürgerschaft erarbeitet und abgestimmt werden.

Das ISEK bildet damit die Grundlage für die Umsetzung von konkreten Projekten bzw. Maßnahmen im Förderprogramm Stadtumbau. Es muss die Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung reflektieren und ist entsprechend einer Regelgliederung zu erstellen, die von dem für die Städtebauförderung zuständigen Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vorgegeben wird.

Die Gemeinde Einhausen hat im April 2018 das Büro NH ProjektStadt mit Sitz in Frankfurt am Main mit der Erarbeitung des ISEK beauftragt. NH ProjektStadt war bereits in der 1. Phase des Stadtumbaus mit der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft mit dem Stadtumbaumanagement betraut.

Das ISEK wurde im Laufe des vergangenen Jahres kooperativ mit örtlichen Institutionen und der Bürgerschaft erarbeitet und abgestimmt. Im Oktober 2018 wurde die Expertise im Entwurf den politischen Gremien vorgestellt und hiernach beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Prüfung eingereicht. Die Anerkennung durch den Fördermittelgeber erfolgte im April 2019. Alle mit der Anerkennung verbundenen Auflagen und Hinweise wurden inzwischen in das ISEK eingearbeitet. Überdies ist eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung der statistischen Angaben und sonstiger zwischenzeitlich veränderter Sachverhalte erfolgt.

Die gesetzliche Grundlage für den Stadtumbau bilden die §§ 171a ff Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 171b BauGB muss zur Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen auf Basis eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ein Stadtumbaugebiet (PDF-Datei) beschlossen werden.

    Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.09.2019

    1. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), Stand Juli 2019, wird mit den hierin dargestellten städtebaulichen Zielen als Orientierungsrahmen für die längerfristige Entwicklung der Gemeinde Einhausen beschlossen. Die im ISEK formulierten Leitbilder und Strategien stellen die Grundlage für zukünftige Entscheidungen zur Gemeindeentwicklung dar.

      Das ISEK wird zudem als Handlungsleitfaden für die Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen im Stadtumbaugebiet „An der Weschnitz – Leben am grün-blauen Band“ entsprechend den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE, Stand 02.10.2017) und damit als Städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
       
    2. Auf Grundlage des ISEK wird das in der Plananlage dargestellte Fördergebiet „An der Weschnitz – Leben am grün-blauen Band“ mit dem hieraus ersichtlichen Geltungsbereich gemäß § 171b Abs. 1 BauGB als Stadtumbaugebiet beschlossen.

    Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.03.2017

    1. Es soll die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in Auftrag gegeben werden, in dem alle relevanten ThemensteIlungen für die Entwicklung des Ortskerns von Einhausen erarbeitet werden. Hierzu zählen insbesondere ein Maßnahmenplan sowie ein Zeit- und Kostenplan.

      Dieses integrierte Entwicklungskonzept wird Grundlage für die jährlichen Programmanträge im Rahmen des Förderprogramms sein.
       
    2. Die Förderung im Stadtumbau wird gebietsbezogen sein. Die Gemeindevertretung beschließt, den Geltungsbereich in seinem räumlichen Umfang auf folgende Teilbereiche festzulegen:

      Unter dem Titel "Stadtumbaugebiet an der Weschnitz - Leben am grünen Band" konzentriert sich das rund 14 ha große Fördergebiet auf den engeren nördlichen und südlichen Einzugsbereich der Weschnitz. Begrenzt wird das Gebiet nördlich der Weschnitz (Ortsteil Groß-Hausen) durch die Haupt- und Bensheimer Straße und erstreckt sich in Längsausrichtung vom Grundstück Hauptstraße 68 im Westen bis zur Anschlussstelle Bensheimer Straße/Industriestraße im Osten.

      Südlich der Weschnitz (Ortsteil Klein-Hausen) erstreckt sich das Gebiet von Mathildenstraße 10 im Westen bis zur Goethestraße im Osten. Eine südliche Begrenzung findet, mit Ausnahme eines Rücksprunges in der Friedensstraße (Einbindung Bürgerhaus), durch die Mathildenstraße statt. Das vorgeschlagene Stadtumbaugebiet wird darüber hinaus um den Teilbereich "Neuordnung Marktplatz" ergänzt, welcher bereits Bestandteil der Gebietsabgrenzung des Programmantrages 2016 war.

      Nach einer Abstimmung des Geltungsbereichs mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird dieser Geltungsbereich als Stadtumbaugebiet nach § 171b Baugesetzbuch festgelegt.
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