Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Förderung beruflicher Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze

Leistungsbeschreibung

Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern z. B. bei folgenden Veranstaltungen:

  • Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlungen
  • Jugend- und Auszubildendenversammlungen
  • Betriebliche Informationsveranstaltungen
  • Arbeitsbesprechungen, wie z.B. Gruppen-, Abteilungs- und Teambesprechungen sowie Mitarbeiter- und Beurteilungsgespräche
  • Betriebsärztliche Untersuchungen

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl

Welche Gebühren fallen an?

Keine, die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher bei den oben aufgeführten Veranstaltungen übernimmt das Integrationsamt

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte so frühzeitig mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen, dass der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers noch rechtzeitig koordiniert werden kann.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt bei Hörbehinderung".

Zuständige Stellen

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Darmstadt

Anschrift Steubenplatz 16
64293 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Öffnungszeiten:
Telefonzentrale:

montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr,
freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Parken:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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