Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt, in dem Sie den Reit- oder Fahrbetrieb ausüben wollen.
Möchten Sie Ihre Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausüben, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.

Für denjenigen, der diese Tätigkeit an wechselnden Orten ausüben möchte, ist für die Erteilung der Erlaubnis das Veterinäramt des Ortes zuständig, an dem das Unternehmen üblicherweise seinen Sitz oder sein Winterquartier hat oder als Gewerbe angemeldet ist, bei Unternehmen ohne Sitz im Inland das für den Ort des ersten Tätigwerdens zuständige Veterinäramt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Formloser Antrag:
    mit folgenden Angaben: a) Personalien (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Heimatanschrift bei Wohnsitz im Ausland, Staatsangehörigkeit, ggf. Dauer der Aufenthaltserlaubnis und erteilende Behörde) des/r Antragsstellers/in. b) ggf. Angaben zum Unternehmen: Firmenname, Sitz, Anschrift c) ggf. Personalien der mit der Leitung des Betriebes/der Betriebsstätte beauftragten Person(en) d) Personalien der für die Tätigkeit verantwortlichen Person(en) e) Art der betroffenen Tiere mit voraussichtlicher Höchstzahl der Tiere, deren Aufnahme beabsichtigt ist f) Räume und Einrichtungen (Anschrift, Art und Beschreibung), die für die Tätigkeit bestimmt sind
  • Vereinsregisterauszug
  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Sachkundenachweis

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren erhoben nach

  • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
  • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

Rechtsgrundlage

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

  • Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
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