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Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
An wen muss ich mich wenden?
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
28.05.2019
Zuständige Stellen
Bürgerbüro
Anschrift
Marktplatz
5
64683 Einhausen
Telefonnummer
06251 9602-0
Faxnummer
06251 9602-271
- Öffnungszeiten:
-
Montag: 08 bis 16 Uhr
Dienstag: 08 bis 16 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 07 bis 19 Uhr
Freitag: 08 bis 12 Uhr
1. und 2. Samstag im Monat: 08 bis 12 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de