Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Internationalen Führerschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell: 

Modell 1: 
 Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
 Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
 Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
 Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
 Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
 
 Modell 2: 
 Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
 Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote d’Ivoire, Überseegebiete, Georgien,
 Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
 Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
 Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
 Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
 Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
 Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
 vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
 die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
 außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
 Internationaler Führerschein erforderlich.
 
 
 

Teaser

In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
  • gültiger EU- Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist):
 

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
  • formlose Vollmacht
  • Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original
  • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

18.11.2022

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Rollstuhlgerecht:
Ja

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde:

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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