Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Lizenz(en) für Luftfahrzeugführer - Umwandlung nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach der EU-Verordnung 1178/2011 müssen bestehende nicht-JAR-gemäße Pilotenlizenzen(Lizenzen nach LuftPersV oder ICAO-Lizenzen), die ein EU-Mitgliedstaat erteilt oder anerkannt hat, bis spätestens 08.04.2014 in eine entsprechende EU-Lizenz umgewandelt werden. Dieses erfolgt nach einem Umwandlungsbericht (siehe "Nachrichten für Luftfahrer", Ausgabe NfL I 16/13).

Nationale Lizenzen nach JAR-FCL 1 oder 2 deutsch werden ab dem 09.04.2014 beim ersten Anlass – z. B. bei der Erteilung einer neuen Musterberechtigung – durch eine Teil-FCL-Lizenz ersetzt.

An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt oder Kassel.

Für den Bereich des Regierungspräsidiums Gießen ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Lizenz, in die umgewandelt werden soll (vgl. NfL I 16/13).

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Lizenzumwandlung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nationale und ICAO-Lizenzen können in einem Übergangszeitraum, der am 08.04.2014 endet, aufrechterhalten werden. Ab dem 09.04.2014 jedoch müssen diese Lizenzen in solche nach Teil-FCL umgewandelt sein, um damit weiterhin in der EU registrierte Luftfahrzeuge führen zu dürfen. In der Übergangsfrist bis zum 08.04.2014 können die nationalen Lizenzen nur aufrecht erhalten, nicht aber verlängert, erneuert, erweitert oder anderweitig geändert werden, ohne die Lizenz zuvor in eine solche nach Teil-FCL umzuwandeln.

Anträge / Formulare

Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

24.09.2013

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-3100
Faxnummer +49 611 327648701
Faxnummer +49 611 327642222
Faxnummer +49 611 327648702
Faxnummer +49 611 327642223
Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr



Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
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