Frauenbüros in den Kommunen
Leistungsbeschreibung
Die kommunalen Frauenbüros erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Sie
- sind Servicestellen für Frauen und Mädchen
- entwickeln frauenpolitische Konzepte
- sichern Qualitätsstandards in der Fraueninfrastruktur
- nehmen auf vielen Ebenen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte wahr
- sind "Trägerinnen öffentlicher Belange" und geben Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Landes ab
- stellen Öffentlichkeit für frauenpolitische Themen her
- initiieren und unterstützen Fraueneinrichtungen
- sind Anlaufstellen für Bürgerinnen in Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie weibliche Beschäftigte in der Verwaltung
An wen muss ich mich wenden?
An Ihr örtliches Frauenbüro.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros – LAG – hat in ihrem Internetauftritt eine Landkarte eingestellt, in der Sie die Frauenbüros finden, die Mitglied der LAG sind:
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Was sollte ich noch wissen?
Die Frauenbeauftragten und Frauenbüros nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Landkreisordnung (HKO) sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG) zusammengeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt der LAG.
Umfassende Informationen zum Thema „Chancengleichheit und Gender Mainstreaming“ finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Sozial- und Gewerbeamt
- Öffnungszeiten:
-
Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de