Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Raumordnung

Leistungsbeschreibung

Viele Nutzungen, wie beispielsweise der Bau von Siedlungen, Straßen und Schienenwegen, aber auch die land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie der Schutz der Natur, benötigen Flächen. Diese zum Teil in Konkurrenz zueinanderstehenden Flächennutzungen räumlich so zu ordnen, dass auftretenden Konflikte ausgeglichen werden und Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums getroffen werden, ist Aufgabe der Raumordnung.

Die landesweite Raumordnung (Landesplanung) ist Aufgabe des Landes. Wesentliches Anliegen der hessischen Landesplanung ist die Herstellung und Sicherung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilen des Landes. Dafür erarbeitet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als oberste Landesplanungsbehörde den Landesentwicklungsplan sowie weitere Konzepte und koordiniert raumbedeutsame (Fach-)Planungen.
 

In Hessen steuert der Landesentwicklungsplan Hessen die räumliche Entwicklung des Landes im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung durch landespolitisch und landesweit bedeutende Festlegungen.
 

Die Regionalplanung konkretisiert die Landesplanung auf regionaler Ebene und legt die regional angestrebte räumliche Entwicklung in den drei hessischen Planungsregionen (Nord-, Mittel- und Südhessen) fest. Die Aufstellung der Regionalpläne ist in Hessen den Regionalversammlungen übertragen.
 

Sie enthalten die wesentlichen raumbedeutsamen Entwicklungsvorstellungen für das Land bzw. seine Teilräume und legen diese als Grundsätze oder verbindliche Ziele der Raumordnung fest.
 

Die Raumordnungspläne, d.h. der Landesentwicklungsplan sowie die Regionalpläne, werden auf der Grundlage raumbezogener Fachplanungen und unter Einbeziehung der Kommunen, von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erarbeitet.
 

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ist frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und weiteren Unterlagen zu geben; dazu sind zweckdienliche Unterlagen mindestens einen Monat öffentlich auszulegen.
 

Der Entwurf des Landesentwicklungsplans und weitere Unterlagen sind den berührten Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten zuzuleiten. Die Unterlagen sind für zwei Monate öffentlich auszulegen; gleichzeitig sollen sie in das Internet eingestellt werden. Dies gilt entsprechend für Regionalpläne.

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Hinweis des Kreises Bergstraße:
Seit Wirksamkeit des Staatsvertrages zwischen den Ländern Waden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz im Oktober 2005 wird die Zusammenarbeit in der Raumordnung für das Hoheitsgebiet des Landes Hessen im Bereich des Kreises Bergstraße vom Verband Region Rhein-Neckar wahr genommen. Die Aufgabe der grenzüberschreitenden Regionalplanung soll hier zu einem einheitlichen Regionalplan im Rhein-Neckar-Gebiet führen.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und zur Regionalplanung bei den Geschäftsstellen der Regionalversammlung bei den drei hessischen Regierungspräsidien.

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

sowie bei dem Verband Region Rhein-Neckar unter www.vrrn.de.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

13.04.2018

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.1 - Regionalplanung, Geschäftsstelle der Regionalversammlung

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-8920
Faxnummer +49 6151 12-8914
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Bergstraße - Raumentwicklung

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Raumentwicklung:

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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