Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke

Leistungsbeschreibung

Sowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution gilt in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als sittenwidrig.

Unzulässig ist die Prostitution dann, wenn eine Rechtsverordnung (sogenannte Sperrbezirksverordnung) bestimmte Orte oder Zeiten festlegt, an oder in denen die Prostitutionsausübung verboten ist.

Innerhalb dieser Bereiche kann z. B. zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten werden, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.

Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld, im Wiederholungsfall auch als Straftaten geahndet werden können.

In Hessen wurden, wie in anderen Bundesländern auch, in vielen Städten entsprechende Sperrgebiete festgelegt.
 

An wen muss ich mich wenden?

  • Das jeweilige Regierungspräsidium ist für den Erlass von Sperrgebietsverordnungen zuständig.
  • Die Polizei und die örtlichen Ordnungsbehörden überwachen gemeinsam die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung.
     

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Sperrgebietsverordnung erhalten Sie bei den betreffenden Stadt-/Gemeindeverwaltungen

Fachlich freigegeben durch

Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel

Fachlich freigegeben am

18.09.2012

Zuständige Stellen

Haupt- und Ordnungsamt

Anschrift Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer +49 6251 9602-220
Faxnummer +49 6251 9602-270
Öffnungszeiten:

Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Anschrift Luisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-6100
Faxnummer +49 6151 12-5147
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

Kreisverwaltung Bergstraße - Ordnungs- und Gewerbewesen

Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift Gräffstraße 3
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

zusätzliche Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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