Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Straußwirtschaft anzeigen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Verfahrensablauf

Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:

  • Name und Vorname der Betreiberin oder des Betreibers der Straußwirtschaft mit ladungsfähiger Anschrift,
  • Ort und Zeitraum der Straußwirtschaft,
  • den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben oder Äpfel stammen, sowie den Ort, an dem diese Früchte gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde.
     

An wen muss ich mich wenden?

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich die Straußwirtschaft befindet.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Voraussetzungen

  • Die Straußwirtschaft muss spätestens 2 Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden.
  • Neben selbsterzeugtem Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.

Hinweis:

Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen. 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Witrschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

08.05.2012

Zuständige Stellen

Haupt- und Ordnungsamt

Anschrift Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer +49 6251 9602-220
Faxnummer +49 6251 9602-270
Öffnungszeiten:

Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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