Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Betriebssicherheit

Leistungsbeschreibung

Die speziellen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an den Arbeitsschutz beinhalten u.a.:

  • Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber
  • Benutzung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen)
  • Maßnahmen zum betrieblichen Explosionsschutz
  • Maßnahmen für hochgelegene Arbeitsplätze z.B. auf Gerüsten oder auf Leitern
  • Prüfung von Arbeitsmitteln

Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind dabei zu berücksichtigen.

Weiterhin sind auch die Bestimmungen für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen enthalten (u.a. Druckbehälteranlagen, Dampfkesselanlagen, Aufzüge, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und zum Lagern und Abfüllen bestimmter brennbarer Flüssigkeiten).
 

An wen muss ich mich wenden?

an das zuständige Regierungspräsidium

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Erlaubnis z.B. eines Dampfkessels erfragen Sie bitte die weitere Vorgehensweise bei den Regierungspräsidien.

Die Antragsmappe zur Anerkennung von befähigten Personen nach BetrSichV erhalten Sie zentral für Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dezernat 45.1:

  • Telefon: +49 611-3309-0

Bemerkungen

Bei den Vollzugsdezernaten für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt,  Gießen und Kassel erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen.

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 51 - 55 - Arbeitsschutz

Anschrift Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Anschrift Heinrich-von-Bibra Platz 5 - 9
36037 Fulda
Anschrift Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Telefonnummer 0561 106-0
Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:



montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr



freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Kassel - "Helleböhn"
:
:
Haltestelle: Kassel - "Magazinhof"
:
:
Haltestelle: Die Dienststelle Fulda ist vom Bahnhof zu Fuß in ca. 5 Minuten zu erreichen.
Parken:
Parkplatz: Kassel - offenes Parkhaus
Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Darmstadt

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-4001
Faxnummer +49 611 3276-48655
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt

Anschrift Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
Telefonnummer +49 69 2714-0
Faxnummer +49 611 3276-48655
Öffnungszeiten:

Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr



Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
: diverse
: diverse
: diverse
: diverse
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden

Anschrift Kreuzberger Ring 17
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 3309-2545
Faxnummer +49 611 3276-48655
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. : 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Europaviertel
:
:
Haltestelle: Schiersteiner Str.
:
:
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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