Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Soziale Wohnraumförderung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Neubau von Mietwohnungen
Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.

Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).
 

Modellprojekte
Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich

  • kostengünstigen Bauens,
  • flexibler Grundrisse,
  • Reduktion von Nebenkosten des Wohnens,
  • Anreize zur Reduzierung des persönlichen Wohnflächenkonsums,
  • Aufstockungen, Ausbau von Dachgeschossen und Umbau oder
  • gemeinschaftlicher Wohnformen

zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.

Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.

Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
 

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Mietwohnungsbauförderung
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.

Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.

Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer oder Wohnungsunternehmen Förderung für sozialen Wohnungsbau erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnraumförderstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben ist bereits bei der örtlichen Wohnraumförderstelle zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet.
  • Mietwohnungsbau: Die Eigenleistung der Bauherrschaft muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Das Einkommen der wohnberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
  • Wohneigentum: Das Einkommen der förderberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Beim Neubau oder Erwerb einer Gebrauchtimmobilie muss das vorhandene Eigenkapital bzw. Vermögen zwischen 10 und 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich darf erst nach Erteilung der Förderzusage mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden. 

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Antragstellung ist online möglich:

Bemerkungen

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Informationen zu den Landesprogrammen, die aktuellen Darlehenskonditionen und die notwendigen Formulare finden Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Zuständige Stellen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Anschrift Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.

Kreisverwaltung Bergstraße - Wohnungsbauförderung

Anschrift Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Achtung: Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenden Sie sich bitte schriftlich, telefonisch oder per Mail an Ihre Sachbearbeiter.  

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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