Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Taxi- oder Mietwagenverkehr betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

  • Zuständig für die Fachkundeprüfung ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
  • Zuständig für die Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
  • Zuständig für die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben

  • der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen,
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes sowie
  • dem Betriebssitz oder der Niederlassung im Inland

die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen (vgl. Leistungsbeschreibung "Verkehr mit Mietwagen, Genehmigung").

Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:

  1. Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK
  2. Gleichwertige Abschlussprüfung, sofern die Ausbildung zu dieser Abschlussprüfung vor dem 04.12.2011 begonnen wurde:
    • Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
    • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn
    • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden

Darüber hinaus können die obersten Landesverkehrsbehörden auch andere Abschlüsse als gleichwertig anerkennen.

  1. Leitende Tätigkeit:
    Eine mehr als 3 Jährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen, das Taxen- oder Mietwagenverkehr betreibt. Das Ende der Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Nachweise sind für das Ablegen der Fachkundeprüfung erforderlich:

  • bei Anmeldung: ausgefülltes Anmeldeformular
  • am Prüfungstag: Nachweis über die bereits gezahlte Prüfungsgebühr, schriftliche Einladung zur Prüfung, gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden von den Kammern aufwandsbezogen ermittelt und können im Einzelnen unterschiedlich ausfallen.

Rechtsgrundlage

  • Satzung der jeweils zuständigen IHK

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

26.08.2013

Zuständige Stellen

Industrie- und Handelskammer Darmstadt

Anschrift Rheinstraße 89
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer 06151 871-0
Faxnummer 06151 871-101
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden

Anschrift Wilhelmstraße 24 - 26
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer 0611 1500-0
Faxnummer 0611 1500-222
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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