Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Tierschlachtungs- und -zurichtungserlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, schlachten oder zurichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde als Schlachter.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schlachtungen vorgenommen werden sollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Sachkundenachweis
  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Betriebsplan
  • Formloser Antrag
  • EU Betriebsspiegel plus Beiblatt Fleisch

Welche Gebühren fallen an?

Es gilt die

  • Allgemeine Verwaltungskostenordnung
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket)
  • Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

  • Tierschlachtungs- und Zurichtungserlaubnis

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Anschrift Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar
Telefonnummer 0641 303-0
Faxnummer 0641 303-5430
Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr

Di. 08:00 - 16:30 Uhr

Mi. 08:00 - 16:30 Uhr

Do. 08:00 - 16:30 Uhr

Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Parken:
Parkplatz: nach Verfügbarkeit
Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-6846
Faxnummer +49 6151 12-6498
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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