Bauaktenarchiv
Leistungsbeschreibung
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsichtsbehörden (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt) führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Vielzahl von Anträgen auf Erteilung einer Auskunft aus dem Bauarchiv des Kreises Bergstraße mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss.
Aus organisatorischen Gründen werden bis auf Weiteres keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Zuständige Stellen
Bauabteilung
- Öffnungszeiten:
-
Montag: 08 bis 12 Uhr Dienstag: 08 bis 12 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Kreisverwaltung Bergstraße - Bauaufsicht
- Öffnungszeiten:
-
Achtung: Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenden Sie sich bitte schriftlich, telefonisch oder per Mail an Ihre Sachbearbeiter
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Kreisverwaltung Bergstraße - Bauaktenarchiv
- Öffnungszeiten:
-
Achtung: Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenden Sie sich bitte schriftlich, telefonisch oder per Mail an Ihre Sachbearbeiter.
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de