Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Integrationsfachdienst (IFD), Beratungsdienstleistungen

Leistungsbeschreibung

Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber:

  • Bei individuellen Fragen zu Krankheit, Behinderung und beruflicher Rehabilitation
  • Mit Informationen und Hilfen zur beruflichen Integration
  • Bei Über- und Unterforderung am Arbeitsplatz
  • Bei Konflikten und Problemen, die sich auf das Arbeitsleben auswirken
  • Durch Information und Beratung von Vorgesetzten und Kollegen
  • Bei Bedarf durch Beratung mit Gebärdensprachkompetenz
  • Bei allen Fragen zum Thema Behinderung im Arbeitsleben
     

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auch  Faltblatt 7, Berufliche Integration, Beratung und Vermittlung durch Integrationsfachdienste

Zuständige Stellen

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Darmstadt

Anschrift Steubenplatz 16
64293 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Öffnungszeiten:
Telefonzentrale:

montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr,
freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Parken:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Region Bergstraße (Kreis)

Erhebung der Ausgleichsabgabe und Beschäftigungsförderung (hessenweit)

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z