Gemeinde Einhausen (Druckversion)
info

Pass für Geringverdienende

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.
 

Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.

Teaser

Sozial bedürftige Menschen können ein ermäßigtes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben. 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,
  • ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
  • welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
  • welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Zuständige Stellen

Sozial- und Gewerbeamt

Anschrift Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer 06251 9602-220
Faxnummer 06251 9602-272
Öffnungszeiten:

Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z