Waffenschein
Leistungsbeschreibung
An wen muss ich mich wenden?
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Waffenschein allg. Rahmengebühr 114,00 € bis 289,00 €
Verlängerung Waffenschein allg. Rahmengebühr 92,00 € bis 172,00 €
Alle drei Jahre wird eine Gebühr von zur Zeit 17,00 € bis 69,00 € für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz fällig
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht
- Öffnungszeiten:
-
Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhrzusätzliche Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht:
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Erklärung u. Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen
Link zum Formular -
An- und Abmeldung einer Schusswaffe
Link zum Formular -
Erlaubnisschein zur Mitnahme von Waffen und Munition nach Deutschland
Link zum Formular -
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Link zum Formular -
Antrag nach dem Waffengesetz
Link zum Formular
Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de