Gemeinde Einhausen (Druckversion)
info

Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.

Teaser

Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.

Verfahrensablauf

Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).

Online-Termin buchen

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

Voraussetzungen

Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),

  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Zusätzlich bei technischen Änderungen:

  • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,

  • gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,

  • Nachweis über die Hauptuntersuchung,

  • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bemerkungen

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Die neue Anschrift muss nicht in die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) eingetragen werden.

Fachlich freigegeben durch

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH

Fachlich freigegeben am

30.09.2021

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde

Anschrift Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Keine terminfreien Serviceleistungen dienstags von 12.00-12.45 Uhr und donnerstags 12.45-13.

Rollstuhlgerecht:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z