Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Verdacht auf Impfschadensfall melden

Leistungsbeschreibung

Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

Verfahrensablauf

Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen verwendet werden.

Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda eine Versorgung bei Impfschaden beantragen. Das Amt ist für alle Impfschäden zuständig, die durch eine in Hessen vorgenommene Impfung verursacht worden sind. Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung "Versorgung bei Imfschaden beantragen".

An wen muss ich mich wenden?

An den Arzt, der die Impfung vorgenommen oder Ihren behandelnden Arzt

Voraussetzungen

Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie:

  • Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von 1 - 3 Tagen (gelegentlich länger)
  • Fieber unter 39.50 C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
  • "Impfkrankheit" ( 1 - 3 Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- bzw. varizellenähnliche Hauterscheinungen.

Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.

Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung „Schutzimpfungen“

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Bemerkungen

Weitere Informationen:

 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

13.05.2013

Zuständige Stellen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

Postfach 2351
36013 Fulda
Anschrift Washingtonallee 2
36041 Fulda
Telefonnummer +49 661 6207-0
Faxnummer +49 611 327-644915
Öffnungszeiten:

Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung:

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Hessenweite Zuständigkeiten

Postfach 2351
36013 Fulda
Anschrift Washingtonallee 2
36041 Fulda
Telefonnummer +49 661 6207-0
Faxnummer +49 611 327-644915
Öffnungszeiten:

Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung:

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

Kreisverwaltung Bergstraße - Infektions- und Umwelthygiene

Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Kreisverwaltung Bergstraße - Gesundheitsamt (I-8/1)

Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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