Gemeinde Einhausen (Druckversion)
info

Hausschlachtung

Leistungsbeschreibung

Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wobei das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden darf.

 

Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

 

Bei Hausschlachtungen erfolgt eine Anmeldung zur amtlichen Schlachttieruntersuchung für als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere nur dann, wenn der Tierbesitzer unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist.

 

Der amtlichen Fleischuntersuchung, die auch bei Hausschlachtungen zu erfolgen hat, unterliegen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist. Bei Kaninchen können diese Untersuchungen unterbleiben, wenn keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch bedenklich zum Genuss für den Menschen erscheinen lassen. Gehegewild ist ebenfalls der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu unterziehen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

19.02.2018

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Lebensmittel und Fleischhygiene

Anschrift Odenwaldstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefonnummer 06252 15-5977
Faxnummer 06252 15-5928

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z