Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Gefährliche Güter: Transport

Leistungsbeschreibung

Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.

Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch  die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut – Recht / Vorschriften

An wen muss ich mich wenden?

Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.

Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium  zuständig.

Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

26.08.2013

Zuständige Stellen

Haupt- und Ordnungsamt

Anschrift Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer +49 6251 9602-220
Faxnummer +49 6251 9602-270
Öffnungszeiten:

Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Bergstraße - Ordnungs- und Gewerbewesen

Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift Gräffstraße 3
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

zusätzliche Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten

Kreisverwaltung Bergstraße - Straßenverkehrsbehörde

Anschrift Tiergartenstraße 7 a
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Ordnungs- und Gewerbewesen:

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Straßenverkehrsbehörde:

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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