Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.

An wen muss ich mich wenden?

An die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Naturschutz

Anschrift Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.

Aufzug vorhanden:
Ja

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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