Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wird das hintere Kennzeichen Ihres Fahrzeuges durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt (z.B. Fahrradträger), so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.

Eine Abstempelung des dritten Kennzeichenschildes ist nicht erforderlich.

Anbaugeräte als auswechselbare Zubehörteile für Kraftfahrzeuge und Anhänger brauchen keine Kennzeichen zu führen.

Werden die Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt, wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.

Gleiches gilt für angehängte land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte.

Teaser

Wenn Ihr hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird, müssen Sie ein Wiederholungskennzeichen abringen.

Verfahrensablauf

  • Lassen Sie sich für das Kennzeichen, das Ihrem Fahrzeug zugeteilt wurde, ein zusätzliches Kennzeichenschild anfertigen, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug auch dann führen zu wollen oder seine Führung anzuordnen, wenn sein hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.
  • Sobald dieser Umstand eintritt, montieren Sie das Wiederholungskennzeichen am Fahrzeug oder am Ladungsträger.
  • Sie können Ihr Wiederholungskennzeichen einfach online oder beim Schildermacher bestellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters / der Halterin beziehungsweise Fahrers / Fahrerin.

Spezielle Hinweise für - Bergstraße

Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).

Voraussetzungen

Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung verdeckt, muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.

Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch Anbau- oder Arbeitsgeräte verdeckt, so wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, ist die Vorlage von Unterlagen entbehrlich.

Welche Gebühren fallen an?

Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, fallen keine Gebühren und Auslagen an. Angaben über Anschaffungskosten für das Wiederholungskennzeichen und dessen Montage können nicht gemacht werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wiederholungskennzeichen sind unverzüglich am Fahrzeug oder am Ladungsträger anzubringen, sobald das hintere Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.

Bearbeitungsdauer

Ein als Wiederholungskennzeichen genutztes Schild braucht nicht der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Insofern erübrigt sich die Angabe einer Bearbeitungsdauer.

Rechtsbehelf

es gibt keinen Rechtsbehelf

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein, nicht erforderlich

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Für das Kennzeichen am Fahrradträger gilt, dass es genauso aussehen muss wie ein normales Kennzeichen. Die vorgegebenen Schriftarten sind daher ebenso zu verwenden wie die Schriftgrößen, die für ein normales Nummernschild erlaubt sind. Die Zeichen müssen schwarz auf weißem Grund sein, das Kennzeichen nach DIN braucht einen schwarzen Rand.

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

22.08.2022

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde

Anschrift Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Rollstuhlgerecht:
Ja

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde:

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
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