Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung

Leistungsbeschreibung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn  

  • eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

Bei gesunden Männern:

  • Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

Teaser

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Voraussetzungen

Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Elektronische Gesundheitskarte

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Anträge / Formulare

Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.11.2021

Zuständige Stellen

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z