Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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OEG-Trauma-Netzwerk-Hessen

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland einen gesundheitlichen Schaden durch eine Gewalttat erlitten hat, kann Versorgungsleistungen im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) erhalten. Dazu zählen beispielsweise Heil- und Krankenbehandlungen oder Rentenleistungen.

Nicht selten kommt es dabei vor, dass Menschen in Folge der Gewalttat unter einem psychischen Trauma leiden. Studien haben gezeigt, dass eine zeitnahe Behandlung dieses Traumas eine weitaus größere Möglichkeit bietet, durch fachkompetentes therapeutisches Eingreifen, eine dauerhafte Festigung der psychischen Folgen des schädigenden Ereignisses zu verhindern. Das Regierungspräsidium Gießen hat daher Kooperationen mit verschiedenen Kliniken für erwachsene Menschen, aber auch für Kinder und Jugendliche geschlossen, um zukünftig zeitnahe therapeutische Versorgung von traumatisierten Gewaltopfern gewährleistet zu können. Das Leistungsspektrum umfasst 5 erste probatorische Sitzungen und maximal 10 weitere Sitzungen im Rahmen einer Akuttherapie.

Verfahrensablauf

Betroffene können bei dem für sie zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) oder einer der 18 hessenweit kooperierenden Einrichtungen und Fachkliniken Opferentschädigung nach dem OEG beantragen und in diesem Zuge therapeutische Hilfe im Rahmen des hessischen OEG-Trauma-Netzwerks erhalten. Das Leistungsspektrum des Netzwerkes umfasst sodann 5 erste probatorische Sitzungen und maximal 10 weitere Sitzungen im Rahmen einer Akuttherapie. Parallel zur Therapie im Rahmen des OEG-Trauma-Netzwerkes beginnt sodann das jeweils zuständige HAVS die Antragsbearbeitung und Sachverhaltsermittlung zur Feststellung eines möglichen Entschädigungsanspruches nach dem OEG.

An wen muss ich mich wenden?

Betroffene können sich an das für sie zuständige HAVS oder einen der 18 Kooperationspartner wenden.

Voraussetzungen

Für die Inanspruchnahme des Therapieangebotes aus dem OEG-Trauma-Netzwerk müssen die Betroffenen bei dem für sie zuständigen HAVS Opferentschädigung nach dem OEG beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

Sofern ein Antrag auf Opferentschädigung gestellt wurde fallen für die Betroffenen keine Kosten oder Gebühren durch die Inanspruchnahme des OEG-Trauma-Netzwerkes an.

Anträge / Formulare

Bemerkungen

Die kooperierenden Kliniken und Facheinrichtungen können dem Informationsflyer zum OEG-Trauma-Netzwerk entnommen werden.

Fachlich freigegeben am

26.01.2017

Zuständige Stellen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt

Anschrift Schottener Weg 3
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer 06151 738-0
Faxnummer 06151 738-133
Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bemerkung:

Erziehungsgeld: Tel. 06151 738-260 Heimgesetz: Tel. 06151 738-236 Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

Postfach 2351
36013 Fulda
Anschrift Washingtonallee 2
36041 Fulda
Telefonnummer +49 661 6207-0
Faxnummer +49 611 327-644915
Öffnungszeiten:

Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung:

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

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