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Waffenbesitzkarte
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Waffenbesitzkarte für Langwaffen bei Jagdscheininhabern 35,00 €
Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen 87,00 €
Ausstellung einer Erb-Waffenbesitzkarte mit Eintragung einer Waffe 93,00 €
An- oder Abmeldungen einer Schusswaffe 17,00 €
Erteilung einer Erwerbsberechtigung für eine Kurzwaffe 51,00 €
Munitionserwerbsberechtigung für jedes einzelne Kaliber 35,00 €
Regelüberprüfung – Prüfung der Zuverlässigkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 4 Waffengesetz alle 3 Jahre 17,00 € bis 69,00 €
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht
- Öffnungszeiten:
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Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhrzusätzliche Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht:
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Erb-Waffenbesitzkarte (Antrag)
Link zum Formular -
Antrag nach dem Waffengesetz
Link zum Formular -
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Link zum Formular -
Waffenbesitzkarte - Antrag auf Ersatz nach Verlust
Link zum Formular