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Fahrerlaubnis: auf Probe

Leistungsbeschreibung

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt. Bei Umschreibung einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet.

Verfahrensablauf

Begeht der Fahrerlaubnisinhaber innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, ergreift die Fahrerlaubnisbehörde - auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist - folgende Maßnahmen:

Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Im Wiederholungsfall wird der Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe schriftlich verwarnt und ihm  nahe gelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.


Wenn der Fahrerlaubnisinhaber nach dem Ablauf der Zweimonatsfrist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begeht, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Das gleiche gilt, wenn er nicht innerhalb der festgesetzten Frist am angeordneten Aufbauseminar teilnimmt.

Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre.

Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und durch Teilnahme an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung zum Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten. Ein Einzelseminar kann nur im Ausnahmefall von der anordnenden Behörde gestattet werden.

In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, so ist eine Neuerteilung frühestens drei Monate nach Ablieferung des Führerscheins zulässig.

Rechtsgrundlage

  • §§ 2a, 2b, 24c StVG
  • §§ 32-39, 35 FeV i.V.m. Anlage 12

Was sollte ich noch wissen?

Wer in der Probezeit als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

11.10.2017

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Rollstuhlgerecht:
Ja
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