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Budget für Arbeit

Leistungsbeschreibung

Ein Budget für Arbeit ist ein monatlicher Lohnkostenzuschuss, den der LWV Hessen an einen öffentlichen oder privaten Arbeitgeber zahlt. Die Höhe ist abhängig vom tariflichen bzw. ortsüblichen Lohn und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Voraussetzung ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines wesentlich behinderten Menschen, der einen Anspruch auf eine Beschäftigung im Arbeitsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen hat und das Budget für Arbeit als Alternative nutzen möchte.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen

•Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
•Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
•Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag mit der Anlage THA einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 61 SGB IX und den §§ 53-60a, 140 SGB XII

Was sollte ich noch wissen?

Ein Budget für Arbeit ist möglich für Personen, die das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt absolviert haben, einen Anspruch auf Beschäftigung im Arbeitsbereich haben und mit einem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abschließen können. Gleiches gilt für Personen, die aus dem Arbeitsbereich einer Werkstatt diesen Wechsel anstreben oder einen Anspruch auf eine Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben aber direkt ein Budget für Arbeit in Anspruch nehmen möchten.

Bemerkungen

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Budget für Arbeit".

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales un Integration

Fachlich freigegeben am

16.08.2019
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