Gemeinde Einhausen (Druckversion)
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Nachlass

Leistungsbeschreibung

Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen oder der Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben oder die Erbin übergehen.

Wer seine Stellung als Erbe nachweisen will, benötigt einen Erbschein oder eine Verfügung von Todes wegen in öffentlich beglaubigter Form zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichtes, das zuständig für Fragen des Erbrechts ist.

Die Erbschaft unterliegt der Steuer. Diese bestimmt sich nach dem Erbschaftssteuergesetz.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

04.12.2019

Zuständige Stellen

Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

Gemeinde Einhausen

Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de

http://www.einhausen.de//rathaus-service/buerger-service/dienstleistungen-a-z