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Infektionsschutz Beratung

Leistungsbeschreibung

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Infektionsfall oder bei Krankheitsausbrüchen verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr? Wie kann ich mich und meine Familie schützen?

Ein kommunales Gesundheitsamt sorgt als Überwachungsbehörde für die Sicherstellung der öffentlichen Hygiene und die Umsetzung des Infektionsschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich.

Als untere Gesundheitsbehörde berät sie Bürger und Einrichtungen bei Fragen zu infektionshygienischen und gesundheitlichen Themen.

Eine der hoheitlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist auch die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das zuständige Gesundheitsamt führt infektionshygienische Begehungen in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen durch und berät bei Hygienemängeln oder lokalen Ausbrüchen von Infektionserkrankungen.

Der ÖGD berät die Bevölkerung über Schutzimpfungen, der Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und zu allen Themen der Trinkwasser- und Badewasserhygiene.Die Beratung ist für den Bürger kostenfrei und wird anonym gehalten.

Teaser

Bei Fragen zum Thema Infektionsschutz können Sie sich an den Öffentlichen Gesundheitsdienst wenden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Das zuständige Gesundheitsamt kann unter folgendem Link abgefragt werden:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt über die erforderlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung des ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienstes) ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die infektionshygienische Beratung ist an keinerlei Fristen gebunden.

Bearbeitungsdauer

Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail. Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach  Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf erfolgt die Bearbeitung vorrangig.

Was sollte ich noch wissen?

Der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) wird neben der ambulanten und der stationären medizinschen Versorgung als Dritte Säule des Gesundheitswesens bezeichnet. Der ÖGD befasst sich mit bevölkerungsbezogenen Gesundheitsthemen und hat die Prävention, also die Vorbeugung z.B. von Infektionserkrankungen, im Blick.

Das Gesundheitsamt kümmert sich um Bürger in seinem Zuständigkeitsbereich, die einen erschwerten Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung haben oder unter schwierigen sozialen Bedingungen leben.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.11.2021

Zuständige Stellen

Haupt- und Ordnungsamt

Anschrift Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer +49 6251 9602-220
Faxnummer +49 6251 9602-270
Öffnungszeiten:

Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Bergstraße - Infektions- und Umwelthygiene

Anschrift Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Anschrift Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Kreisverwaltung Bergstraße - Gesundheitsamt (I-8/1)

Anschrift Gräffstraße 5
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Anschrift Kettelerstraße 29
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Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Infektions- und Umwelthygiene:

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Gesundheitsamt (I-8/1):

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