Hauptbereich
Einbürgerung
Leistungsbeschreibung
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
- mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- staatsbürgerliches Grundwissen
- keine Mehrstaatigkeit
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
An wen muss ich mich wenden?
Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Kreiszuständigkeit bei Anträgen auf Einbürgerung der Einwohner von kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit weniger als 7500 Einwohnern ist der Kreis zuständig (Absteinach, Einhausen, Gorxheimertal, Grasellenbach, Groß-Rohrheim, Hirschhorn, Lautertal, Lindenfels, Neckarsteinach, Zwingenberg). Bei Einwohnern von Städten und Gemeinden mit mehr als 7500 Einwohnern ist die Stadt/ Gemeindeverwaltung in diesen Fällen zuständig.(Einbürgerungsbehörde ist das Regierungspräsidium in Darmstadt für im Kreis Bergstraße lebende Ausländer)
Welche Gebühren fallen an?
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
Spezielle Hinweise für - Bergstraße
Zuständige Stellen
Standesamt
- Öffnungszeiten:
-
- Montag: 08 bis 12 Uhr
- Dienstag: 08 bis 12 Uhr
- Mittwoch: Nur nach Vereinbarung
- Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr
- Freitag: 08 bis 12 Uhr
- Bemerkung:
-
Online Urkunden beantragen:
Geburtsurkunden
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG
- Öffnungszeiten:
-
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr