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Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Diese Verwaltungsleistung umfasst die behördliche Anerkennung einer befähigten Person für Prüfungen von

  • Geräten,
  • Schutzsystemen oder
  • Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU)

nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt.

Teaser

Behördliche Anerkennung von Personen, welche über die für die Prüfaufgabe erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit sowie die notwendigen Prüfeinrichtungen verfügen.

Verfahrensablauf

  1. ONLINE: Einreichung der Unterlagen mit Ausnahme der gutachterlichen Stellungnahme
  2. Nicht Online: Inspektion des Betriebes und des Prüfarbeitsplatzes durch die Anerkennungs-Behörde und Festlegung des gutachterlichen Prüfumfangs durch die Anerkennungs-Behörde
  3. Beauftragung des Gutachters durch den Betreiber
  4. ONLINE: Einreichung des Gutachtens bei der Anerkennungs-Behörde
  5. Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
  • Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
  • Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
  • Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
  • Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Angaben zum Antragsteller

  1. Anschrift der Betriebsstätte bzw. der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
  2. Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
  3. Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
  4. Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
  5. Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
  6. soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren

Angaben zur befähigten Person

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtstag und –ort,
  3. Beruf
  4. Privatanschrift des Bewerbers
  5. Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
  6. Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
  7. Kopien des Facharbeiterzeugnisses, der Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
  8. Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen, einschlägigen Erfahrungsaustauschen
  9. Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
  10. Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit.

Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen:

Der Antragsteller beauftragt nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit der Antragsteller als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und ggf. der Probeprüfung darauf abgestimmt.

Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

16.08.2022

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden

Anschrift Kreuzberger Ring 17
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 3309-2545
Faxnummer +49 611 3276-48655
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. : 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Europaviertel
:
:
Haltestelle: Schiersteiner Str.
:
:
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja
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