Gemeinde Einhausen (Druckversion)

Sicherung denkmalgeschützter Gebäude

Maßnahmen, die der Erhaltung der Gebäudesubstanz eines denkmalgeschützten Gebäudes dienen, weil dieses ggf. nicht kurzfristig einer nachhaltigen Nutzung zugeführt werden kann, können ebenfalls mit Städtebaufördermitteln realisiert werden.

11.1 - Sicherung des Gebäudes Rheinstraße 9

Kurzbeschreibung:
Das Gebäude Rheinstraße 9 wurde 2018 im Rahmen des Vorkaufsrechts von der Gemeinde erworben, um eine umfassende Sanierung und somit einen Erhalt des denkmalgeschützten Anwesens in unmittelbarer Nähe zur Ortsmitte und wichtigen Infrastruktureinrichtungen zu ermöglichen. Das Gebäude wurde bisher als Wohngebäude genutzt, ist jedoch für eine öffentliche oder auch gastronomische Nutzung interessant.

Aktueller Sachstand:
Fördermittel wurden mit dem Jahresantrag 2019 bewilligt.

Der Gebäudezustand wird stetig beobachtet, so dass sofort reagiert werden kann, bevor Schäden in der Bausubstanz ein kritisches Ausmaß erreichen.

Projektblatt (PDF-Datei)

http://www.einhausen.de//gemeinde-einhausen/stadtumbau/einzelmassnahmen/sicherung-denkmalgeschuetzter-gebaeude