Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
Der Stadtumbau umfasst auch die Modernisierung oder Instandsetzung von Gebäuden, die nach ihrer inneren und äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Baugesetzbuch aufweisen.
Demnach liegen Missstände insbesondere dann vor, wenn ein Gebäude nicht (mehr) den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Mängel liegen vor, wenn durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter
- die bestimmungsgemäße Nutzung eines Gebäudes nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird oder
- das Gebäude nach seiner äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder
- das Gebäude erneuerungsbedürftig ist und wegen seiner städtebaulichen, insbesondere geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll.