Gemeinde Einhausen (Druckversion)

Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden

Der Stadtumbau umfasst auch die Modernisierung oder Instandsetzung von Gebäuden, die nach ihrer inneren und äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Baugesetzbuch aufweisen.

Demnach liegen Missstände insbesondere dann vor, wenn ein Gebäude nicht (mehr) den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Mängel liegen vor, wenn durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter

  • die bestimmungsgemäße Nutzung eines Gebäudes nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird oder
  • das Gebäude nach seiner äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder
  • das Gebäude erneuerungsbedürftig ist und wegen seiner städtebaulichen, insbesondere geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll.

10.1 - Ausbau des Dachgeschosses im Rathaus

Kurzbeschreibung:
Im Zuge einer umfassenden Sanierung des Rathauses im Jahr 2007 wurde das vorhandene Flachdach durch ein Zeltdach mit Ziegeleindeckung überbaut. Der neu geschaffene Raum unterhalb des Dachaufbaus wurde lediglich über eine Leiter erschlossen und war daher bislang ungenutzt.

Die Gemeinde Einhausen wächst stetig, woraus ein wachsender Verwaltungsbedarf und damit auch ein steigender Bedarf für Büroräume resultiert. Auch andere Anforderungen, z. B. an die Barrierefreiheit oder für behindertengerechte Toiletten, erfordern zusätzlichen Raumbedarf. Es fehlten zusätzliche Sitzungsräume und Besprechungszimmer, u.a. auch für Bürgersprechstunden und Bürgergespräche, sowie Sozialräume für die Mitarbeiter der Verwaltung.

Mit dem Innenausbau des Dachgeschosses wurden mit 7 neuen Arbeitsplätzen in 4 Büroräumen, dem neuen Serverraum und einem kleinen Besprechungsraum zusätzliche räumliche Kapazitäten geschaffen. Dadurch werden Räume im 2. Obergeschoss frei, um dort Besprechungsräume, Bürgersprechzimmer und Sozialräume einzurichten. Auch das neue Dachgeschoss ist barrierefrei über den Aufzug erreichbar.

Aktueller Sachstand:
Fördermittel wurden mit dem Jahresantrag 2018 bewilligt. Mit der Baumaßnahme wurde im September 2019 begonnen.

Die neuen Räume wurden im Sommer 2020 in Betrieb genommen

Projektblatt (PDF-Datei)

10.3 - Modernisierung und Instandsetzung des denkmalgeschützten Gebäudes Rheinstraße 9: Nutzungskonzept

Kurzbeschreibung:
Das Gebäude Rheinstraße 9 wurde 2018 im Rahmen des Vorkaufsrechts von der Gemeinde erworben, um eine umfassende Sanierung und somit einen Erhalt des denkmalgeschützten Anwesens in unmittelbarer Nähe zur Ortsmitte und wichtigen Infrastruktureinrichtungen zu ermöglichen. Das Gebäude wurde bisher als Wohngebäude genutzt, ist jedoch für eine öffentliche oder auch gastronomische Nutzung interessant.

Im Zuge der Erarbeitung der Konzepte zur sozialen und kulturellen Infrastruktur bzw. für Gastronomieangebote im Ortskern ist zunächst eine geeignete Nachnutzung zu prüfen und ggf. definieren. Das gebäudebezogene nutzungskonzept soll dann die Anpassung des Gebäudes an die tatsächliche bzw. zukünftig zu erwartenden Nutzungsansprüche, eine bedarfsgerechte Vorbereitung und Umsetzung der erforderlichen Gebäudemodernisierung sowie eine wirtschaftliche Betriebsführung und Auslastung sicherstellen:

  • Ermittlung der zukünftigen Bedarfslage bzgl. Nutzung und Raumprogramm;
  • Erarbeitung eines Kosten- und Umsetzungsplan;
  • ggf. Umsetzung eines gastronomischen Konzeptes mit einem geeigneten Investor;
  • ggf. Durchführung eines Konzeptvergabeverfahrens.

Aktueller Sachstand:
Fördermittel wurden mit dem Jahresantrag 2019 bewilligt.

Projektblatt (PDF-Datei)

10.4 - Verlagerung der öffentlichen Bücherei in ein anderes zentrales Gebäude in der Ortsmitte

Kurzbeschreibung:
Dem vorhandenen Gebäudebestand in der Ortsmitte (Rathaus, Bücherei, Hallenbad, Grundschule, Kirche, Bürgerhaus) steht derzeit ein umfassendes Programm kommunaler sozialer und kultureller Leistungen gegenüber. Der Betreib der öffentlichen Bücherei ist bzgl. neuer Anforderungen weiterzudenken und erfordert ggf. die Verlagerung in neue Räume. Das bisherige Gebäude Marktplatz 1 könnte dann in die Entwicklung und Neuordnung der Ortsmitte einbezogen und ggf. einer gastronomischen Nutzung zugeführt werden.

Aktueller Sachstand:
In der Priorisierung zunächst zurückgestellt.

Projektblatt (PDF-Datei)

http://www.einhausen.de//gemeinde-einhausen/stadtumbau/einzelmassnahmen/modernisierung-und-instandsetzung-von-gebaeuden