Bergbau Anzeige von Bohrarbeiten Entgegennahme
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr beauftragtes Bohrunternehmen Bohrungen durchführen möchte, die mehr als 100 Meter tief in den Boden eindringen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.
Sie müssen keine Anzeige einreichen, wenn Sie bereits einen Betriebsplan eingereicht haben.
Teaser
Planen Sie Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Voraussetzungen
Sie möchten Bohrungen durchführen, die mehr als 100 Meter in den Boden eindringen.
Welche Gebühren fallen an?
Reichen Sie die Anzeige der Bohrarbeiten nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
Bußgeld: 0,00 EUR - 2.500,00 EUR
Was sollte ich noch wissen?
Sollten Sie die Bohrung bei der zuständigen Bergbehörde bereits für einen ungefähren Zeitrahmen angezeigt haben, so ist nach feststehendem Bohrbeginn das genaue Datum des Bohrbeginns zu ergänzen.
Unter gewissen Umständen kann die Bergbehörde einen Betriebsplan für Ihre Bohrung verlangen.
Herausgebende Stelle
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)
Fachlich freigegeben am
Gemeinde Einhausen
Marktplatz 5
64683 Einhausen
Telefonnummer: 06251 9602-0
Faxnummer: 06251 9602-770
post(@)einhausen.de